Mieter müssen fehlerhafte Abrechnungen nachweisen

Der Bundesgerichtshof hat jetzt für Streitereien um die Mietnebenkosten die Rechte der Vermieter gestärkt. Vermuten Mieter, dass die Nebenkosten aufgrund von Fehlentscheidungen des Vermieters zu hoch sind, ist der Mieter in der Pflicht dies nachzuweisen. So reicht es nicht, wie in einem jetzt verkündeten Urteil des BGH entschieden wurde, wenn der Mieter auf geringere durchschnittlich Mietnebenkosten, durch einen Vergleich mit dem örtlichen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes verweist. Um zu hohe Kosten zu beanstanden, müssen die jeweils vor Ort geltenden Gebühren zu Grunde gelegt werden. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass der Vermieter verpflichtet ist, für ein „angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis“ zu sorgen.

 

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