Vermieter: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

Wie der Vorsitzende des Immobilienverbandes Deutschland Ralph Pass in einem Interview erläuterte, hat ein Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sobald der Mieter mit den Mietzahlungen in einer Höhe in Verzug ist, die mehr als eine Monatsmiete ausmacht. Konnte ein Mieter also seine Mietzahlung nicht in voller Höhe leisten und zahlt im darauffolgenden Monat nicht pünktlich, kann er vom Vermieter fristlos gekündigt werden. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter mindestens einmal abzumahnen. Auch wenn der Mieter nicht die volle vereinbarte Mietsumme zahlt, und die aufgelaufenen Außenstände die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht hat, kann der Mietvertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist in dem Fall nicht erforderlich. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, muss die Miete immer bis zum dritten Werktag des Monats bezahlt wurden sein.

 

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