Wann sind Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?

Zwar gilt, dass Mieter grundsätzlich alle der in einer Wohnung anfallenden Schönheits- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten durchführen müssen, doch auch hier gibt es Ausnahmen, um die Mieter und Vermieter wissen sollten. So sind beispielsweise für den Neuanstrich von Raufasertapeten die Vermieter nach aktuellem Mietrecht zuständig, falls keine gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag festgeschrieben wurde. In vielen Mustermietverträgen ist eine solche Klausel bereits enthalten bei der nur angekreuzt wird, ob Mieter oder Vermieter die Kosten von Schönheitsreparaturen tragen müssen. Steht jedoch im Mietvertrag, dass bestimmte Arbeiten in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden müssen, unabhängig vom Zustand der Wohnung, dann ist diese Klausel unwirksam. Durch eine solche nicht haltbare Forderung wird der Mieter komplett von der Renovierungspflicht entlastet, weshalb es auch im Interesse des Vermieters liegt, sich vor Abschluss eines Mietvertrags, über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren.

 

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