Wohnungsmodernisierung: BGH stärkt Vermieterrechte

Der Bundesgerichtshof hat jetzt durch ein aktuelles Urteil die Vermieterrechte im Bereich der Wohnungsmodernisierung gestärkt. Demnach muss ein Vermieter bei einer geplanten Modernisierung dem Mieter drei Monate vorher Bescheid geben und ihn zumindest stichpunktartig über die geplanten Arbeiten, sowie die zu erwartende Mieterhöhung informieren. Der Deutsche Mieterbund kritisierte die laschere Regelung. Bisher konnte ein Mieter detaillierte Informationen über das „wann, wo und wie“ einer Modernisierung verlangen. Dagegen verwies der Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen darauf, dass das Urteil des BGH mehr „den Anforderungen der Praxis“ entspräche und ein grober Ãœberblick über die geplanten Änderungen ausreichend sei.

 

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